Was bekomme ich für meinen Solarstrom?
Einspeisevergütung 2026
Ihre PV-Anlage produziert mehr Strom als Sie verbrauchen? Dann bekommen Sie Geld dafür.
Wir erklären Ihnen die aktuellen Vergütungssätze einfach und verständlich.
Kurzantwort auf einen Blick
Ab 1. Februar 2026 erhalten Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom 7,78 Ct./kWh (Eigenverbrauch, bis 10 kWp) oder 12,34 Ct./kWh (Volleinspeisung, bis 10 kWp). Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme – garantiert vom Staat.
Sonnenkonzept GmbH für Berlin & Brandenburg
Top Bewertungen4.8 (55)
Meisterbetrieb | 20+ Jahre Erfahrung | 5000+ Installationen
Grundlegende Informationen
Was ist die Einspeisevergütung?
Ihr Strom - Ihr Geld
Wer eine PV-Anlage betreibt, produziert oft mehr Strom als er selbst braucht. Dieser Überschuss fließt ins öffentliche Netz – und Sie bekommen dafür eine feste Vergütung.
20 Jahre Garantie
Die Einspeisevergütung ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt und gilt für volle 20 Jahre + Anschlussmonat ab Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Planungssicherheit pur.
Automatische Zahlung
Der lokale Netzbetreiber misst die eingespeiste Menge automatisch und überweist die Vergütung regelmäßig auf Ihr Konto. Kein Aufwand für Sie.
Sinkende Sätze – jetzt handeln
Alle 6 Monate sinkt die Vergütung für neue Anlagen um 1 %. Die aktuellen Sätze ab Februar 2026 gelten nur bis 31. Juli 2026. Danach wird es wieder günstiger für den Netzbetreiber.
Eigenverbrauch lohnt sich doppelt
Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, spart Ihnen den teuren Netzstrompreis – aktuell oft über 30 Ct./kWh. Das ist mehr als das Vierfache der Einspeisevergütung. Deshalb gilt: Erst selbst verbrauchen, dann einspeisen.
ab 1. Februar 2026
Aktuelle Vergütungssätze
Tabelle 1 — Standardfall für Privatpersonen
Feste Einspeisevergütung (ohne Direktvermarktung)
| Anlagengröße | Betriebsart | Vergütung (Ct./kWh) |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | Eigenverbrauch | 7,78 Ct./kWh |
| 10 bis 40 kWp (Anteil über 10 kWp) | Eigenverbrauch | 6,73 Ct./kWh |
| Bis 10 kWp | Volleinspeisung | 12,34 Ct./kWh |
| 10 bis 40 kWp (Anteil über 10 kWp) | Volleinspeisung | 10,35 Ct./kWh |
Tabelle 2 — Mit 0,4 Ct./kWh Bonus
Anzulegender Wert bei Direktvermarktung
| Anlagengröße | Betriebsart | Vergütung (Ct./kWh) |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | Eigenverbrauch | 8,18 Ct./kWh |
| 10 bis 40 kWp (Anteil über 10 kWp) | Eigenverbrauch | 7,13 Ct./kWh |
| Bis 10 kWp | Volleinspeisung | 12,74 Ct./kWh |
| 10 bis 40 kWp (Anteil über 10 kWp) | Volleinspeisung | 10,75 Ct./kWh |
Wichtig: Direktvermarktung verursacht Zusatzkosten
Für die höheren Sätze bei der Direktvermarktung brauchen Sie ein intelligentes Messsystem und einen Vermarktungsvertrag. Diese Kosten können den Bonus wieder auffressen – besonders bei kleinen Anlagen. Wir beraten Sie, was sich für Sie wirklich lohnt.
Rechenbeispiel
Was bringt das in Euro?
Rechenbeispiel: Mischvergütung für eine 15-kWp-Anlage
Anlagen über 10 kWp bekommen eine gestaffelte Mischvergütung. Die ersten 10 kWp bekommen 7,78 Ct., der Rest 6,73 Ct.
Rechnung: (10 × 7,78 + 5 × 6,73) ÷ 15
= 7,43 Ct./kWh Mischvergütung
Wichtige Informationen
Das müssen Sie wissen
Hinweis 1
Bestehende Anlagen behalten ihre Sätze
Wer bereits eine PV-Anlage hat, behält die Vergütungssätze aus dem Jahr der Inbetriebnahme für die gesamten 20 Jahre. Die neuen Sätze gelten nur für Neuanlagen ab dem 1. Februar 2026.
Hinweis 2
Nächste Absenkung: 1. August 2026
Ab dem 1. August 2026 sinkt die Vergütung erneut um 1 %. Wer noch von den aktuellen Sätzen profitieren möchte, sollte seine Anlage vor diesem Datum in Betrieb nehmen.
Hinweis 3
Mischvergütung bei Anlagen über 10 kWp
Bei größeren Anlagen gilt eine Staffelung: Die ersten 10 kWp werden mit dem höheren, der Rest mit dem niedrigeren Satz vergütet. Wir berechnen das für Sie auf den Cent genau.
Hinweis 4
Über 40 kWp: andere Regeln
Für Anlagen über 40 kWp – etwa auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden – gelten weitere Abstufungen und ab 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
zur Einspeisevergütung
Die Vergütung zahlt Ihnen der lokale Verteilnetzbetreiber – das Unternehmen, das das Stromnetz in Ihrer Region betreibt. Sie schließen mit dem Netzbetreiber automatisch einen Einspeisevertrag ab, sobald Ihre Anlage angemeldet ist. Die Zahlung erfolgt regelmäßig auf Ihr Konto, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Für die meisten Privatpersonen ist Eigenverbrauch die bessere Wahl. Jede kWh Solarstrom, die Sie selbst nutzen, spart Ihnen den Netzstrompreis (oft über 30 Ct./kWh) – das ist deutlich mehr als die Einspeisevergütung. Die Volleinspeisung hat zwar höhere Vergütungssätze, aber Sie kaufen dann Ihren gesamten Strom weiterhin teuer vom Versorger.
Die Einspeisevergütung ist gesetzlich für 20 Jahre ab dem Monat der Inbetriebnahme Ihrer Anlage garantiert. Der Vergütungssatz aus dem Inbetriebnahmejahr gilt für die gesamte Laufzeit – er wird danach nicht mehr gesenkt.
Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern eine Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer – das heißt, Sie müssen die Einnahmen aus der Einspeisung nicht versteuern. Bei der Umsatzsteuer greift die Kleinunternehmerregelung. Im Zweifelsfall lohnt sich ein kurzes Gespräch mit dem Steuerberater.
Ein Speicher erhöht Ihren Eigenverbrauchsanteil von typisch 30–40 % auf 60–80 %. Das bedeutet: Sie sparen noch mehr teuren Netzstrom und bekommen weniger Vergütung, verdienen aber unterm Strich mehr. In den meisten Fällen amortisiert sich ein Speicher innerhalb von 8–12 Jahren. Gerne rechnen wir das für Ihr Haus durch.
Nach Ablauf der 20-Jahres-Frist können Sie Ihren Strom weiterhin einspeisen. Sie müssen dann aber einen neuen Vertrag schließen – zum Beispiel über Direktvermarktung oder den sogenannten „Post-EEG-Markt". Ihre Anlage produziert dann kostenfreien Strom, den Sie entweder selbst nutzen oder verkaufen.